Meerbuscher Nachrichten vom 18.04.2012 - 16 Millionen Euro für einen falschen Not-Kaiserschnitt

Die in Meerbusch lebende Muna Abdi kämpft für das Wohl ihres Sohnes. Wegen einem fehlerhaften Not-Kaiserschnitt ist der heute 14-jährige Abschir Abdi schwerstbehindert.

Meerbusch. Eigentlich sollte die Geburt eines Kindes immer ein erfreuliches Ereignis sein. Doch im Falle von Muna Abdi aus Meerbusch war es leider anders. Eine Notoperation mit Kaiserschnitt sollte das Leben ihres Sohnes für immer verändern. Am 20. Juli 1997 kam Abschir Abdi im St. Josefhopsital in Uerdingen zu Welt. Doch etwas lief schief während der OP - das Gehirn des Säuglings bekam zu lange keinen oder nur unzureichend Sauerstoff. Das Ergebnis war verheerend: Der heute 14-jährige ist seit seiner Geburt schwerstbehindert. Eine Lebenslange Aufgabe für die Mutter.

Die Mutter verklagt das Krankenhaus, das damals noch unter Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Uerdingen stand und heute der Franziskus-Stiftung untersteht. Dass die OP 14 Minuten länger dauerte als der Standard vorschreibt, das sah auch in zweiter Instanz 2009 das Oberlandesgericht in Düsseldorf so und gab der Meerbuscherin recht.

Doch was jetzt folgte war ein langer Kampf um viel Geld. Es geht um Millionen. „Und dieser Kampf ist noch lange nicht ausgefochten, doch wir sind auf einem guten Weg“, sagt Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die zusammen mit Fachanwalt Stefan Hermann (die Kanzlei sitzt in Marl) die Meerbuscherin vertritt. War die Versicherung anfänglich noch zögerlich mit ihren Zahlungen, sind mittlerweile bereits über eine Millionen gezahlt worden. Doch das reicht nicht aus, denn diese Summe war lediglich der nun ausgeglichen sei. „Wir gehen davon aus, dass die Betreuung von Abschir monatlich knappe 20.000 Euro betragen wird“, so die Fachanwältin weiter. Da auch Abschirs Mutter Muna durch eine schwere Operation nicht mehr in der Lage ist, ihren Sohn in vollem Umfang zu pflegen, ist sie auf Unterstützung durch Fachpflegekräfte für ihren Sohn angewiesen.  „Wenn sich die Situation nicht ändert - wovon wir ausgehen - reden wir hier von einer Summe, die sich auf stolze 16. Millionen Euro belaufen könnte“, erklärt die Anwältin weiter.

Da die Ärzte Abschir eine normale Lebenserwartung bescheinigen, wird er entsprechend eine lebenslange Betreuung haben müssen - und um nichts anderes geht es, um ein entsprechend würdiges Leben für einen 14-jährigen Jungen. Das kostet Geld, viel Geld - für einen Fehler, den die Mutter nicht verursacht hat und den Mutter und Sohn mit einem hohen Preis bezahlen müssen. Darum kämpfen die Mutter und Ihre Anwälte - für ihr Recht und für Abschir.

Marl Aktuell - Sonntagsblatt - vom 25.02.2012 - Nach Kreißsaal-Problem: Ein Haus für Sohn Abschir

Eine Million Euro und 20.000 Euro monatlich für ein behindertes Kind

Marl. Muna Abdi ist Mutter von vier Kindern. „Nach drei wunderbaren Töchtern, wünschten wir uns so sehr noch einen Sohn“, erzählt sie. Groß war die Freude, als sie mit Abschir schwanger war.

Doch das Schicksal meinte es nicht gut mit der jungen Mutter.

Als sich im Kreißsaal Probleme einstellten, handelten die Ärzte nur zögerlich. Abschir kam schwerstbehindert zur Welt. Aufopfernd kümmert sich Muna Abdi seit dem jeden Tag rund um die Uhr um ihren Sohn. „Was tue ich bloß, wenn ich mich mal nicht um Abschir kümmern kann“, fragte Muna Abdi noch im Dezember besorgt und schaltete die Marler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (46) und Sabrina Diehl (30) ein. Mit Hilfe der Patientenanwälte konnte sie für den bislang entstandenen Schaden rund eine Million Euro durchsetzen (das Sonntagsblatt berichtete).

Doch wie wenig Geld helfen kann, wurde schnell klar, als Muna Abdi Weihnachten 2011 selbst ins Krankenhaus musste. „Niemand wollte meinen Sohn aufnehmen“, entrüstet sich Muna Abdi. Schließlich musste ihr Sohn in einem Hospiz untergebracht werden. „Eine unerträgliche Situation für Mutter und Sohn“, so Rechtsanwältin Diehl. Denn Abschir sei ja nicht vom Tode bedroht gewesen. Nur ein Gutes habe dieser Vorfall gehabt: „Wir konnten die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses überzeugen, weitere 250.000 Euro sofort und zukünftig pauschal 20.000 Euro monatlich zu zahlen, um eine professionelle Versorgung sicherzustellen, wenn Frau Abdi selbst ausfällt“, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht. Außerdem konnte jetzt ein Grundstück erworben werden, auf dem ein behindertengerechtes Haus errichtet werden soll.

Dass die Patientenanwälte auch hier mit Rat und Tat helfen, gehöre zwar nicht zu ihren anwaltlichen Aufgaben, sei aber für die Ehrensache, so Stefan Hermann und Sabrina Diehl.

Westdeutsche Zeitung vom 02.02.2012 - Kunstfehler: Weitere Zahlung an Familie

Krefeld. Weitere 250 000 Euro hat die Versicherung des Uerdinger St. Josefshospitals an die Familie Abdi in Lank gezahlt – 14 Jahre nach den verhängnisvollen Fehlern bei der Geburt des Jungen Abschir. Damit sind bislang 650 000 Euro an Schadensersatz geflossen. „Die Aufwendungen aus der Vergangenheit sind damit abgegolten“: Das sagen unisono die Mutter des schwerstbehinderten Kindes und der Pressesprecher der Aachen-Münchener Versicherung, Andreas Krosta.

Bevor die WZ kurz vor Weihnachten erstmals über den Fall berichtete, sah es noch nach einem „Auf-Zeit-Spiel“ der Versicherung aus. Am Dienstag dieser Woche gab es mit allen Beteiligten Gespräch in der Kanzlei des Marler Patientenanwaltes Stefan Hermann, das von allen Seiten als „konstruktiv“ bezeichnet wird. Am 23. Februar wird eine neutrale Pflegegutachterin den Aufwand prüfen, der tagaus, tagein für Abschir Abdi nötig ist. Krosta: „Danach werden wir uns wieder zusammensetzen“. Mutter Muna Abdi könnte jetzt das Grundstück für ein behindertengerechtes Einfamilienhaus in Strümp kaufen. Allerdings muss noch das Familiengericht in Neuss zustimmen, dass der Sohn als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Die Versicherung von verantwortlichem Arzt und Klinik signalisiert, die Mehrkosten für den behindertengerechten Bau zu übernehmen sowie durch eine Zahlung auf Rentenbasis die lebenslange Pflege des Kindes zu gewährleisten.

Rheinische Post vom 14.01.2012 - Mutter kämpft für ihren Sohn

Meerbusch (RP). Vor 14 Jahren gab's bei der Geburt von Abschir Abdi aus Lank-Latum einen Kunstfehler. Seitdem ist der Junge schwer behindert. 2009 bekam die Familie vor Gericht ihr Recht, aber die Versicherung zögert.

Für Muna Abdi aus Latum geht es um viel Geld, aber mehr noch um eine sichere Zukunft für ihren 14  Jahre alten und schwerbehinderten Sohn Abschir. Der Junge ist seit seiner Geburt im Uerdinger St.-Josefshospital am 20. Juli 1997 auf Hilfe rund um die Uhr angewiesen. Eine Notfall-Operation mit Kaiserschnitt dauerte zu lange, das Gehirn des Säuglings bekam keinen, oder nur unzureichend Sauerstoff. Der Eingriff dauerte 14 Minuten länger als der medizinische Standard es vorschreibt. Das hat auch im August 2009 in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Düsseldorf so gesehen und den Krankenhausträger zur Zahlung von Schmerzensgeld und allen notwendigen Folgekosten verurteilt.

Ende Februar wollen sich die Anwälte der Meerbuscherin mit Wurzeln in Somalia und die Vertreter der Klinik-Versicherung zusammensetzen, um einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln. Es geht um Millionen. Bislang sei die Versicherung ihren Verpflichtungen noch nicht in vollem Umfang nachgekommen, erklärt Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht. Gestern ein neuer Hoffnungsschimmer: Die Versicherung wolle in der kommenden Woche einen weiteren Abschlag von 300 000 Euro zahlen, sagte er.
Das Krankenhaus wolle aber unbedingt einen Gesamtvergleich herbeireden, der auch die Zukunft mit einschließe, schreibt der Anwalt. Denn ein Sachverständiger habe Abschir eine ganz normale Lebenserwartung attestiert.

Die Hochrechnung des Gesamtschadens belaufe sich daher – ohne die Kosten der Krankenkasse – auf sechs Millionen Euro. Das Krankenhaus habe bislang neben dem Schmerzensgeld nur 200 000 Euro als Abschlag gezahlt und biete an, weitere 1,7 Millionen Euro zu zahlen, berichtet Hermann.
Erst wenn der Rückstand ausgeglichen sei, wolle die Familie über einen Vergleich im Hinblick auf zukünftige Kosten nachdenken. Immerhin stünden dann noch weitere 4,8 Millionen zur Debatte. Wenn ein Vergleich nicht zustande komme, müsste das Krankenhaus monatlich Zahlungen von rund 7500 Euro an Abschir erbringen, meint der Rechtsbeistand. Nur eine monatliche Leistung würde tatsächlich sicherstellen, dass Abschir zeit seines Lebens abgesichert sei. "Und um nichts anderes geht es in der Auseinandersetzung", erklärt Hermann. Ein Vergleich komme nur über mindestens weitere drei Millionen Euro in Betracht. Anfang Februar soll der Poker mit der Versicherung wohl beginnen.

Otmar Köck, Geschäftsführer des St. Josefshospital, erklärte gestern auf RP-Anfrage, "wir sind als Franziskus-Stiftung erst seit wenigen Jahren Träger des Krankenhauses". Er habe keinen Kontakt zur betroffenen Familie und deren juristischen Beistand. Die Auseinandersetzung sei eine Sache zwischen Versicherung und Anwälten. Insofern sei das Krankenhaus für öffentlich gestellte Forderungen nicht der richtige Ansprechpartner. Träger sei damals die katholische Kirchengemeinde Uerdingen gewesen.

 

Bild-Zeitung vom 10.01.2012 - Das ist Deutschlands traurigster Millionär (14)

Bis zu 6 Millionen Euro für verpfuschte Geburt

Krefeld Von Geburt an war das Leben des Jungen mit den großen, dunklen Augen verpfuscht. Weil eine OP-Schwester fehlte, die Ärzte zu lange mit dem Kaiserschnitt warteten, kam Abschir schwer behindert auf die Welt. 14 Minuten entschieden das Schicksal des 14-Jährigen. Jetzt geht es nach einem Gerichtsurteil um sechs Millionen Euro Schadenersatz!

Mutter Muna A. (30) aus Meerbusch hatte sich so auf ihr viertes Kind gefreut. Endlich kam er, der Stammhalter nach drei Töchtern. Der Geburtstermin wurde für August 1997 errechnet. Und die Schwangerschaft mit dem Wunschkind verlief zunächst problemlos. Doch dann nahm das Drama seinen Lauf: Drei Wochen vor der geplanten Geburt ging die Mutter in ein Krankenhaus bei Düsseldorf.

Die Schock-Diagnose

Leichte Wehen, aber keine Herztöne des Wunschkindes! Ein Notfall!

Die Ärzte leiteten einen Kaiserschnitt ein. Doch die Geburt dauerte zu lange, 34 Minuten. Weil eine Schwester zu spät kam, die die OP-Instrumente reicht...

Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) zu BILD.de: Die Rechtsprechung erlaubt maximal 20 Minuten. Dann muss das Kind entbunden sein.“ 14 Minuten Verzögerung machten Wunschkind Abschir zu einem lebenslangen Pflegefall! Ärztepfusch!

Das Landgericht Krefeld wies die erste Klage des behinderten Jungen noch zurück. Die Begründung: Für ein kleines Krankenhaus mit relativ wenigen Ärzten sei die Vorgabe von 20 Minuten zu streng. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage abschließend statt. Begründung hier: Die Hebamme hätte bei der Operation einspringen und assistieren können, um Abschir schneller zur Welt zu bringen.

Das Urteil:

250 000 Euro Schmerzensgeld musste die Versicherung des Pfusch-Krankenhauses nach dem Urteil von August 2009 zahlen – plus 40 000 Euro Zinsen. Was aber noch viel teurer zu stehen kommt, ist der Schadenersatz für Vergangenheit und Zukunft – bis zu Abschirs Tod. Der schwerst behinderte Junge muss rund um die Uhr versorgt werden.

Seine Mutter Muna kümmert sich rührend um ihn, ein anstrengender Vollzeitjob. Er ist mittlerweile so groß und schwer dass die Mutter in eine behindertengerechte Wohnung ziehen muss. Schon allein, um ihn in die Badewanne zu heben, braucht sie eine zweite Kraft. Derzeit schläft die Mutter mit ihrem Kind noch in einem Zimmer. Unhaltbare Zustände! Als sie vor Weihnachten mit Nierenversagen in die Klinik musste, kam der Junge in ein Hospiz. Ein Ort, wo gestorben wird, für ein Kind, das leben will. Unhaltbare Zustände!

Ein Sachverständiger hat dem Jungen eine normale Lebenserwartung attestiert. Für Männer liegt diese in Deutschland bei über 77 Jahren. Die Hochrechnung des Gesamtschadens beläuft sich allein bis zum Rentenalter – ohne die Kosten der Krankenkasse – auf rund sechs Millionen Euro! Mindestens!

Die Versicherung hat neben dem Schmerzensgeld bislang nur 400 000 Euro Vorschuss gezahlt, also insgesamt rund 700 000 Euro. Sicher ist: Abschir wird Deutschlands traurigster Millionär! Denn die Versicherung hatte von sich aus schon 1,7 Millionen Euro als Gesamtvergleich angeboten. Zu eindeutig ist der tragische Fall von Ärztepfusch.

Aber der Vorschlag reicht der Familie nicht aus, um den Jungen zu pflegen.

Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (30): „Wir könnten bis zu 16 Millionen Euro einfordern. Es geht der Mutter nicht ums schnelle Geld, sondern um die Absicherung ihres Sohnes. Für sie ziehen sich die Verhandlungen quälend-endlos in die Länge. Sie weiß nicht, was später sein wird, wenn sie sich altersbedingt nicht mehr selbst um den erwachsenen Abschir kümmern kann.“

Spätestens dann muss eine professionelle Pflege gesichert sein – und allein die kostet sehr, sehr viel Geld. Aktuell 23 000 Euro – pro Monat! Auf Anfrage von BILD.de erklärte die Versicherung jetzt: „Wir sind an einer Einigung interessiert, haben nichts gegen eine lebenslange Rentenzahlung, akzeptieren aber auch jede andere Lösung.“ Das erste Millionen-Angebot steht noch. Anfang Februar wird neu verhandelt.

 

Westdeutsche Zeitung vom 22.12.2011 - Kunstfehler: Eine Mutter kämpft um die Pflege ihres Kindes

1997 ist Abschir nach verspätetem Kaiserschnitt mit schwersten Behinderungen zur Welt gekommen.

Meerbusch/Krefeld. Der 20. Juli 1997 ist ein rabenschwarzer Tag in der Geburtshilfe des Uerdinger St. Josefshospitals. Morgens um 6 Uhr erscheint die hochschwangere Muna Abdi aus Lank drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit starken Unterbauchschmerzen im Krankenhaus – aus dem sie erst sechs Stunden zuvor „ohne auffälligen Befund“ entlassen worden war.

Ein Kaiserschnitt muss durchgeführt werden – doch das Team ist nicht komplett. Die OP-Schwester erscheint mit 14-minütiger Verspätung.

Statt der per Richtlinie vorgegebenen 20 Minuten dauert die Geburt 34 Minuten. In dieser Zeit erhält das Kind keinen oder nur unzureichenden Sauerstoff: Die Folge ist eine schwere Schädigung des Gehirns. Ein Gutachter stellt später fest, dass auch der Kinderarzt aus dem Klinikum zu spät zu Hilfe gerufen wurde. Um 7.45 Uhr wird das Neugeborene in die Kinderklinik verlegt.

Oberlandesgericht fällte ein deutliches Urteil.

Seither kämpft die aus Somalia stammende Mutter um Schadensersatz für den heute 14 Jahre alten Abschir. Obwohl das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zweiter Instanz am 20. August 2009 den verantwortlichen Arzt und den Krankenhaus-Träger dazu verurteilte, ein Schmerzensgeld von 250 000 Euro zu zahlen und dem Kläger „alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der fehlerhaften Geburtsleitung“ entstanden sind, haben sich die Verhandlungen mit der Versicherung des Krankenhauses als überaus zäh erwiesen. Denn es geht um viel Geld.

Eine Abfindung über 1,7 Millionen Euro, die ein Anwalt „hinter meinem Rücken“ mit der Aachen-Münchener Versicherung ausgehandelt hatte, lehnt Muna Abdi ab: „Ein Gutachter hat meinem Sohn eine normale Lebenserwartung bescheinigt. Ich möchte, dass die lebenslange Pflege sichergestellt ist.“
Der jetzige Anwalt, der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Stefan Hermann aus Marl, hat einen Gesamtschaden von sechs Millionen Euro errechnet – inklusive Verdienstausfall. Die hilfsweise Zahlung von 7500 Euro jeden Monat für die Rund-um-die Uhr-Pflege ist eher niedrig angesetzt.
In den vergangenen Tagen hat die Versicherung Entgegenkommen signalisiert. Zum zweiten Mal nach dem OLG-Urteil sind vergangene Woche 200 000 Euro als „Vorschuss“ gezahlt worden, damit die Familie ein Grundstück für ein behindertengerechtes Haus an der Heinrich-Heine-Straße in Strümp kaufen kann.
Stefan Hermann: „Das reicht nicht. Die Bank hatte noch Forderungen an Frau Abdi. Das Geld geht immer sofort vom Konto.“ Weitere 300 000 Euro fordert der Patientenanwalt zügig von der Aachen-Münchener: „Sonst klage ich.“

In all den Jahren hat Muna Abdi selbst ihren Sohn gepflegt – unterstützt von ihren drei Töchtern, von denen die älteste (19) inzwischen ein Studium in Münster begonnen hat.
Vor Jahren hat sich der Ehemann scheiden lassen: Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen in Afrika, besucht hin und wieder die Kinder. Jetzt hat das Schicksal nochmals übel zugeschlagen. Am Wochenende ist die Mutter ins Viersener Krankenhaus gebracht worden – ihr muss eine Niere entfernt werden, sie wird aller Voraussicht nach Dialysepatientin.

Weil die beiden anderen Töchter noch zur Schule gehen, ist Abschir im Viersener Kinderhospiz untergebracht worden. Weihnachten hatte sich die Familie Abdi anders vorgestellt.
 

Sonntagsblatt vom 03.12.2011 - 1,7 Millionen sind nicht genug

14-jähriger Junge durch verzögerten Kaiserschnitt schwerstbehindert

Uerdingen/Marl. Nach drei gesunden Töchtern, wünschte sich Muna Abdi aus Meerbusch noch einen Stammhalter. Wie groß war da die Freude, als ihr die vierte Schwangerschaft einen Jungen verhieß. Der Geburtstermin für Abschir war für August 1997 errechnet.

Die Schwangerschaft verlief zunächst ohne Probleme, bis sich bei Muna Abdi drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Beschwerden im Unterbauch einstellten. Sie begab sich in das St. Josef Hospital in Uerdingen. Dort wurde eine leichte Wehentätigkeit festgestellt, aber die kindlichen Herztöne konnten nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund musste sofort notfallmäßig ein Kaiserschnitt eingeleitet werden. „Die Rechtsprechung gewährt den Ärzten in einem solchen Fall einen Zeitrahmen von maximal 20 Minuten, bis das Kind von der Mutter entbunden ist“, erklären der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) aus Marl. Gemeinsam mit Patientenanwältin Sabrina Diehl (30) hat er jetzt den Fall übernommen. Denn statt der erlaubten 20 Minuten dauerte die Geburt 34 Minuten. Das Landgericht Krefeld wies die Klage des kleinen Abschir zurück, da es annahm, in einem kleinen Krankenhaus mit geringer Versorgungsstufe sei die Vorgabe von 20 Minuten zu streng, da nicht immer genügend Ärzte anwesend sein. Die hiergegen eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen war erfolgreich. Die Hebamme hätte notfalls bei der Operation assistieren müssen. Das Krankenhaus wurde verurteilt, an den mittlerweile 14jährigen Abschir 250.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem muss das Krankenhaus jeglichen Sachschaden für Vergangenheit und in alle Zukunft ersetzen. „Abschir ist schwerst behindert und muss rund um die Uhr Versorgt werden. Weil das Geld fehlt, kümmere ich mich um ihn. jetzt wo Abschir größer und schwerer wird, brauchen wir unbedingt eine behinderten gerechte Wohnung“, erklärt Muna Abdi. Zur Zeit muss sie mit ihrem Sohn in einem Zimmer schlafe. Um Abschir in die Wanne zu heben ist die Hilfe einer zweiten Person notwendig. Die Umstände sind unerträglich. Das Krankenhauses mauert aber. „Man will dort unbedingt einen Gesamtvergleich, der auch die Zukunft mit einschließt herbeireden“, so Hermann. Denn der Sachverständige hat Abschir eine ganz normale Lebenserwartung attestiert.

Die Hochrechnung des Gesamtschadens beläuft sich daher - ohne die Kosten der Krankenkasse -  auf sechs Millionen Euro. Das Krankenhaus hat bislang neben dem Schmerzensgeld nur 200.000 Euro als Abschlag gezahlt und bietet jetzt an, weitere 1,7 Millionen Euro zu zahlen. „Das ist bei weitem nicht genug“, sagt Muna Abdi. Denn es geht ihr nicht um das schnelle Geld, sondern um die Absicherung ihres Sohnes. „Was soll später mal werden, wenn ich mich selbst nicht mehr um Abschir kümmern kann? Dann muss gesichert sein, dass eine professionelle Pflege bezahlt werden kann“, sagt sie traurig. Aus diesem Grund hat das Experten-Duo Hermann und Diehl jetzt den Rückstand für die letzten 14 Jahre mit rund einer Million beziffert und für die Zahlung eine Frist bis Mitte Dezember gesetzt. Zahlt das Krankenhaus bis dahin nicht, soll noch in diesem Jahr geklagte werden. „Das Regulierungsgebaren ist unmöglich. Man hofft anscheinend, dass Abschir entgegen den Feststellungen des Sachverständigen doch bald verstirbt. Aber auch dann wäre ja der Rückstand zu zahlen. Solche Spielchen werden wir also auf keinen Fall mitmachen“ zeigen sich die Marler Patientenanwälte gewohnt kämpferisch. Erst wenn der Rückstand ausgeglichen ist, will man über einen Vergleich der zukünftigen Schäden nachdenken. Immerhin stehen dann noch weitere 4,8 Millionen zu Debatte. Wenn ein Vergleich nicht zustande kommt, müsste das Krankenhaus monatlich Zahlungen von rund 7.500,- € an Abschir erbringen. „Nur eine monatliche Leistung würde tatsächlich sicherstellen, dass Abschir Zeit seines Lebens abgesichert ist. Und um nichts anderes geht es. Ein Vergleich kommt nur über mindestens weitere drei Millionen in Betracht“. Dass dies nicht unrealistisch ist, bestätigen auch die Patientenanwälte, die regelmäßig schwerstbehinderten Kinder bei der Durchsetzung von derart hohen Ansprüchen vertreten. Bereits im vergangenen Jahr gelang es ihnen für einen behinderten Jungen 600.000 € reines Schmerzensgeld durchzusetzen (das SONNTAGSBLATT berichtete). Die Zahlung erfolgte zu Weihnachten. „Bleibt zu hoffen, dass auch der kleine Abschir zu Weihnachten endlich Gerechtigkeit erfährt und in ein behindertengerechtes Heim umziehen kann“, so seine Anwälte.
 

Rheinische Post vom 08.12.2011 - St. Josef schließt Geburtsklinik

Krefeld (RP).  Das Uerdinger Hospital teilt mit, dass die Klinik für Geburtshilfe schließt. Die Geburtenzahlen gehen stark zurück, die Abteilung ist nicht mehr wirtschaftlich zu führen. Zugleich wird die Onko-Gynäkologie ausgebaut.

Das Uerdinger St. Josefshospital: Um 1380 wurde es als "Hospital zum heiligen Michael", heute "Klöske", an der Oberstraße, von Uerdinger Bürgern gegründet. Heute umfasst es acht Kliniken mit zehn Krankenstationen.

Die finanziellen Verluste der Geburtsklinik am Uerdinger St. Josef sind so hoch, dass die Geschäftsführung gestern die Reißleine zog und die Schließung der Geburtsklinik zum 31. März 2012 verkündete. Für das Jahr 2011 werden nur noch 480 Geburten erwartet. In Spitzenzeiten gab es am Josefshospital 2000, im Jahr 2008 dann 800 Geburten. Im vergangenen Geschäftsjahr machte die Geburtsklinik 500 000 Euro Verlust. Um sie verlustfrei zu halten, wären laut Experten 800 Geburten nötig.
Die Geschäftsführung des Josefshospitals setzt nun neue Schwerpunkte. Sie teilte gestern mit, dass das Krankenhaus die Onko-Gynäkologie (Krebsbehandlung bei Frauen) stärken will.

Parallel zur angekündigten Schließung wurde jetzt bekannt, dass es wegen eines ärztlichen Kunstfehlers bei einer Geburt im Josefshospital 1997 einen Rechtsstreit zwischen der betroffenen Familie und der Versicherung der Klinik gibt. Die Familie hat bislang mehrere hunderttausend Euro Schmerzensgeld erhalten. Die Anwälte der Familie fordern weitere Entschädigungen in Millionenhöhe und haben sich an die Presse gewandt. Die Klinikbetreiber betonen, dass die Schließung nichts mit dem Rechtsstreit zu tun habe. Es sei "reiner Zufall", dass der Gang der Anwälte in die Öffentlichkeit mit der Bekanntgabe der Schließung zusammenfalle. Die Schließung sei schon in der vergangenen Woche mit den Arbeitnehmervertretern besprochen worden.

Seit 2005 ist das Josefshospital in Trägerschaft der Franziskus-Stiftung Münster. Deren Regionalgeschäftsführer Ottmar Köck erklärte gestern: "Die Schließung ist die letzte Konsequenz." 20 Hebammen und Ärzten werde gekündigt. Die Krankenschwestern würden möglichst an anderer Stelle im Haus übernommen. Er werde sich dafür einsetzen, für die Gekündigten in anderen Häusern Stellen zu vermitteln. Alle Kündigungen sollen sozial-verträglich sein. Köck besprach die Schließung in der vergangenen Woche mit den Arbeitnehmervertretern. Gestern seien die Mitarbeiter informiert worden. Mit allen würden in der nächsten Woche Einzelgespräche geführt.

Für Jens Westphal, ärztlicher Direktor des Krankenhauses, ist der Hauptgrund für den Geburtenrückgang die fehlende Kinderklinik. Sie sei für werdende Eltern zunehmend ein Entscheidungskriterium bei der Auswahl eines Krankenhauses zur Entbindung. "Wenn die Nachfrage stark zurückgeht, ist es notwendig und richtig, rechtzeitig darauf zu reagieren," so der Ärztliche Direktor. Uerdingens Bezirksvorsteher Elmar Jakubowski versuchte gestern in Gesprächen mit der Geschäftsführung noch, den Schritt zu verhindern. "Für uns als Bezirksvertreter ist das ein schwerer Schlag. Das heißt, dass es künftig keine gebürtigen Uerdinger mehr gibt."

Die Krankenhäuser befinden sich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung bei sinkender Geburtenzahl generell im Wettstreit um Entbindungen. Pro Geburt erhalten Krankenhäuser von den Krankenkassen 1400 Euro. Das Krefelder Klinikum, seit 2007 in Trägerschaft des privaten Betreibers Helios und somit in starker Konkurrenz zum St. Josefshospital, investierte 2008 in ein komplettes Mutter-Kind-Zentrum. Es wirbt offensiv, schenkt den Familien beispielsweise Kindersitze fürs Auto oder Schlafsäcke. Im Helios-Klinikum stiegen die Geburtenzahlen zuletzt: 2008 waren es noch 1108 Geburten, 2010 dann 1488. In diesem Jahr ist die Zahl auch dort rückläufig – nur leicht.

Ausbau der Onkologie

Die Franziskus-Geschäftsführung teilte gestern außerdem mit, dass die Uerdinger Klinik für Frauenheilkunde künftig mit dem Florence-Nightingale-Krankenhaus in Kaiserswerth zusammenarbeitet. Unter neuer chefärztlicher Leitung von Professor Dr. Björn Lampe sollen die Möglichkeiten der Krebsbehandlung bei Frauen ausgebaut werden. Lampe ist Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Florence-Nightingale-Krankenhaus in Kaiserswerth, gilt als einer der bekanntesten Operateure im Bereich der gynäkologischen Krebsbehandlung Deutschlands. Ein umfassender Kooperationsvertrag regelt diese neue, langfristig ausgelegte Zusammenarbeit.
 

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

Geburtsschaden Untersuchung abgelehnt Langenfeld Rheinland, Anwalt Medizin Warum einen Spezialisten im Arzthaftungsrecht Offenburg, Rechtsanwälte für Medizinrecht Anwalt Behinderung Geburt Hamburg, Anwälte für Arzthaftung Anwalt Geburtsschaden offener Bauch Eschweiler, Anwalt Medizin Aerztepfusch Beinamputation Koblenz, Rechtsanwälte für Medizinrecht Arzthaftung Anwalt Medizin Bönen, Anwälte für Arzthaftung Anwalt Aerztepfusch Beinamputation Schwelm, Rechtsanwalt für Arzthaftung Anwalt Geburtsschaden Hypoxie Kerpen, Amputation Aerztepfusch Herdecke, Rechtsanwälte für Medizinrecht Arzthaftung Kiel
mrl-mr 2012-05-25 wid-207 drtm-bns 2012-05-25